Sie haben einen Strafbefehl bekommen?
Ihnen wurde ein Strafbefehl zugestellt? Sie möchten wissen, was ein Strafbefehl eigentlich ist? Sie überlegen, ob Sie gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen sollen? Die Strafe im Strafbefehl ist Ihnen zu hoch? Sie wissen nicht, ob es Sinn macht, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen?
Diese Fragen rund um den Strafbefehl möchten wir Ihnen gerne beantworten. Dabei hoffen wir natürlich, dass die Informationen hier für Sie hilfreich und von Nutzen sind - bedenken Sie aber bitte: Das Internet kann keinen Rechtsanwalt ersetzen! Diese Seiten hier sollen der ersten Orientierung dienen. Jeder Sachverhalt ist anders, in jedem Fall gibt es Besonderheiten. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, wenden Sie sich an einem im Strafrecht versierten Rechtsanwalt, er wird die Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall prüfen, er wird die Besonderheiten Ihres Falles erkennen. Strafverteidigung ist Vertrauenssache - sprechen Sie daher mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Einspruch gegen einen Strafbefehl
Der Beschuldigte, der einen Strafbefehl erhalten hat, hat verschiedene Möglichkeiten: - Er akzeptiert den Strafbefehl und die verhängte Strafe, dann wird der Strafbefehl rechtskräftig. Gegen einen rechtskräftigen Strafbefehl kann grundsätzlich nichts mehr unternommen werden.
- Er legt innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls entweder umfassend oder beschränkt (gem. § 410 Abs. 2 Strafprozessordnung) Einspruch ein - dann wird das Gericht eine öffentliche Hauptverhandlung anberaumen.
- Er beschränkt seinen Einspruch allein auf die Höhe der Tagessätze. Dann kann das Gericht gem. § 411 Abs. 1 S. 3 StPO mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft durch Beschluss entscheiden. Der Beschuldigte kann also die Höhe der Strafe angreifen, muss aber nicht als Angeklagter vor Gericht erscheinen.
Einzelheiten zum Einspruch gegen einen Strafbefehl finden Sie unter der Rubrik Einspruch und beschränkter Einspruch gegen den Strafbefehl.
Rechtsanwalt im Strafbefehlsverfahren
Wir sind als Strafverteidiger in Berlin tätig. Wir befassen uns ausschließlich mit dem Strafrecht. Unsere Kanzlei ist in Berlin, wir übernehmen Mandate selbstverständlich aus dem Raum Berlin und Brandenburg, darüber hinaus kommt eine bundesweite Verteidigung im Einzelfall in Betracht. Sollten Sie Fragen zum Strafbefehl haben und hier keine Antwort finden können Sie die 'Online-Beratung' nutzen.
Dr. Annette Linkhorst & Albrecht Popken LL. M.
Rechtsanwälte (Berlin)
Lesen Sie weiter unter:
- Was ist ein Strafbefehl?