Engagierte und kompetente Strafverteidigung, die dabei auch noch die Sorgen und Ängste des beschuldigten Mandanten ernst nimmt - darum geht es uns. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen mit unserem Informationsangebot hier auf "der-strafbefehl.de" einen Eindruck von uns selbst und unserer Kanzlei geben konnten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, wenn Sie Ärger mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht haben. Sprechen Sie so früh wie möglich mit einem Anwalt Ihres Vertrauens, damit er zu Ihren Gunsten Einfluss auf das Verfahren nehmen kann.
Ein Strafverteidiger kostet Geld. Lohnt es sich denn überhaupt, bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl einen Strafverteidiger zu engagieren? Lesen Sie mehr dazu unter Notwendigkeit eines Strafverteidigers.
Viele unserer Kollegen bearbeiten Mandate aus verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel aus dem Mietrecht, aus dem Erbrecht und darüber hinaus auch aus dem Strafrecht - sie sind sogenannte "Generalisten". Wir haben uns für unsere Kanzlei anders entschieden: Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Strafrecht und aus dem verwandten Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir können Ihnen weder bei Ihren mietrechtlichen Streitigkeiten helfen noch würden wir einen Arbeitsrechtsstreit für Sie führen. Das ist aber kein Nachteil - Strafverteidigung setzt neben vielem anderen auch erhebliches Fachwissen voraus. Es ist unsere Überzeugung, dass der Anwalt, der sich auf wenige oder nur auf ein Rechtsgebiet konzentriert, den Interessen seines Mandanten besser gerecht werden kann, als der Anwalt, der in allen Rechtsgebieten tätig ist.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt für ein strafrechtliches Problem benötigen, rufen Sie uns an unter 030 / 330 999 99-0. Wir sind als Strafverteidiger in Berlin tätig, verteidigen Sie aber natürlich auch bundesweit in jedem Strafverfahren.
Linkhorst & Popken
Alt-Moabit 108A
10559 Berlin
Telefon: 030 / 330 999 99-0
Telefax: 030 / 330 999 99-11
Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht
Rechtsanwalt Popken ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e. V.