Tagessatz und Tagessätze
In aller Regel werden im Strafbefehl Geldstrafen verhängt, die Höhe der Strafe bemisst sich nach der Anzahl und der Höhe der "Tagessätze". Dabei geht der Staatsanwalt bzw. der Richter in zwei Schritten vor:
- Zuerst wird nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen (Schwere der Tat, Vorstrafe beim Täter ja oder nein usw.) die Zahl der Tagessätze bestimmt. Da gerade im Strafbefehlsverfahren viele "Standardfälle" abgeurteilt werden, entscheiden Staatsanwälte und Richter hier häufig nach ihrer Erfahrung - sie verhängen also die Strafe, die in vergleichbaren Fällen in der Regel verhängt wird. Dabei kann es auch regionale Unterschiede geben.
- In einem zweiten Schritt wird dann die Höhe des Tagessatzes festgelegt. Dabei wird das Nettoeinkommen des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Urteils durch 30 geteilt.
Im Ergebnis lautet das Urteil oder der Strafbefehl dann z. B. auf "40 Tagessätze à 50 Euro", insgesamt sind also 2000 Euro zu zahlen. Ausgegangen wurde im Beispiel von einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro.
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