Tagessatz und Tagessätze

In aller Regel werden im Strafbefehl Geldstrafen verhängt, die Höhe der Strafe bemisst sich nach der Anzahl und der Höhe der "Tagessätze". Dabei geht der Staatsanwalt bzw. der Richter in zwei Schritten vor:

Im Ergebnis lautet das Urteil oder der Strafbefehl dann z. B. auf "40 Tagessätze à 50 Euro", insgesamt sind also 2000 Euro zu zahlen. Ausgegangen wurde im Beispiel von einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro.

 

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