Was genau im Strafbefehl enthalten sein muss, bestimmt § 409 StPO. Für den Beschuldigten am wichtigsten ist die "Bezeichnung der Tat, die ihm zur Last gelegt wird" sowie "Zeit und Ort" ihrer Begehung - also die Angabe, was er an welchem Zeitpunkt an welchen Ort getan haben soll. Ebenso wichtig ist natürlich die Rechtsfolge, also die Strafe. Die wichtigsten Fälle der Strafe sind die Geldstrafe und, vor allem bei Delikten im Straßenverkehr, das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Möglich ist aber auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, aber nur, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird und wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat. Genaueres zum Strafbefehl, zu seinen Vorteilen und Nachteilen lesen Sie unter Einzelheiten zum Strafbefehl.
Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Tut er das nicht und akzeptiert er den Strafbefehl, dann wird dieser rechtskräftig. Der Strafbefehl hat dann die gleichen Wirkungen wie ein Urteil und kann grundsätzlich nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden (seltene Ausnahme ist das Wiederaufnahmeverfahren).
Wichtig also: Nach Ablauf der Frist kann gegen den Strafbefehl nichts mehr unternommen werden! Wenn Sie erwägen, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, ist also direkt nach Zustellung Eile geboten. In aller Regel empfiehlt es sich, mit einem im Strafrecht versierten Rechtsanwalt zu sprechen, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs abzuschätzen.
Wichtig: Der Erlass eines Strafbefehls zeigt, dass sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter jedenfalls nach Aktenlage von der Schuld des Beschuldigten hinreichend überzeugt sind! Ein Einspruch mit der Begründung, man habe die Tat nicht begangen und sei unschuldig, verspricht daher wenig Erfolg und kann die Situation sogar verschlechtern (siehe dazu unter Risiken des Einspruchs). Daher der gute Rat: Sprechen Sie mit einem Strafverteidiger, bevor Sie einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
Wird der Einspruch gegen den Strafbefehl vom Beschuldigten rechtzeitig eingelegt, wird der Richter in aller Regel den Termin für die Hauptverhandlung bestimmen - der Einspruch leitet das Strafbefehlsverfahren also über in das "normale" Gerichtsverfahren.
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- Einzelheiten zum Strafbefehl
- Einspruch gegen Strafbefehl
- Vorteile des Strafbefehls
- Nachteile des Strafbefehls