Die Vorteile eines Strafbefehls
Natürlich ist der Strafbefehl selbst eine unerfreuliche Sache - wer wird schon gerne bestraft? Er hat gegenüber dem regulären Verfahren aber auch einige Vorteile:
- Keine öffentliche Hauptverhandlung. Für viele Betroffene ist das ein sehr wichtiger Grund, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Gerichtsverhandlungen sind in aller Regel öffentlich, nicht jeder möchte "seine Tat" in so einem Rahmen verhandelt wissen. Und es ist natürlich sehr unangenehm, als "Angeklagter" vor Gericht zu müssen. Sogar nach einem Einspruch können Sie sich von einem Verteidiger in der Verhandlung verteten lassen.
- Schnelle Erledigung. Das Verfahren ist mit einem Strafbefehl in aller Regel schneller erledigt als mit dem regulären Verfahren. Der Beschuldigte kann das meistens sehr belastende schwebende Strafverfahren schnell "hinter sich bringen".
- Geringere Kosten. Im Strafverfahren trägt im Falle der Verurteilung der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. Dazu zählen Gerichtskosten, Kosten und Auslagen der Zeugen, gegebenenfalls eines Gutachters usw. Das Strafbefehlsverfahren ist günstiger, weil die Gerichtskosten niedriger sind und weil viele Kosten entfallen.
- Keine zeitintensive Hauptverhandlung. Für berufstätige Beschuldigte kann dies ein Argument sein, da Hauptverhandlungen zumeist vormittags oder am frühen Nachmittag stattfinden und Wartezeiten bei Gericht nicht selten sind.
- Oberflächliche Ermittlungen. Das zügige Verfahren und die Entscheidung nach Aktenlage kann es mit sich bringen, dass nicht sehr intensiv ermittelt wird. Unter Umständen bleiben so Teile der Tat im Verborgenen, die nach Erlass des Strafbefehls oftmals nicht mehr verfolgt werden können. Auch eine nachträgliche "Berichtigung" des Strafbefehls wäre unzulässig.
Lesen Sie weiter unter:
- Nachteile des Strafbefehls
- Risiken eines Einspruchs
- Rechtsanwalt in Berlin
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