Was ist ein Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung der Justiz. Fälle minder schwerer Kriminalität sollen schnell und unkompliziert erledigt werden, wobei die praktische Anwendung aber nicht auf die Bagatellkriminalität beschränkt ist. Ein Strafbefehl wird vom Richter erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag gestellt hat. In seinen Wirkungen entspricht der Strafbefehl einem Urteil, weil er die Rechtsfolgen einer Straftat verbindlich festsetzt. Man kann daher vereinfacht sagen, der Strafbefehl ist eine Verurteilung in einem schriftlichen Verfahren. Das ist im Strafrecht ungewöhnlich, denn "eigentlich" ist die mündliche Hauptverhandlung zwingend erforderlich.
Da der Richter im Strafbefehlsverfahren allein nach Aktenlage entscheidet, ist das Strafbefehlsverfahren ein "summarisches" Verfahren - man kann auch sagen, es wird "kurz und bündig" entschieden. Das kann für den Betroffenen von Vorteil sein, z. B., weil er "die Sache schnell hinter sich bringen will". Das kann aber auch nachteilig sein, weil der Beschuldigte ohne die mündliche Verhandlung nicht die Gelegenheit hat, die Dinge aus seiner Sicht darzustellen. Dieser Nachteil wird durch das Gesetz ausgeglichen: Der Beschuldigte hat nämlich das Recht, mit seinem Einspruch die mündliche Hauptverhandlung zu erzwingen. Näheres dazu finden Sie unter Informationen zum Strafbefehl und Strafbefehlsverfahren, Vorteile und Nachteile des Strafbefehls erläutere ich in den entsprechenden Rubriken.
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- Strafbefehl und Strafbefehlsverfahren